Strafvollzug

Strafvollzugsrecht – Machen Sie meine Expertise zu Ihrem Vorteil


Auch nach einer Verurteilung, die womöglich eine Haftstrafe nach sich zieht, bestehen zahlreiche Rechte, deren Wahrung für die persönliche Situation und die Zukunft von Gefangenen von außerordentlicher Bedeutung sein kann.

Vollzugliche Entscheidungen müssen regelmäßig fristgerecht und individualisiert in einem Vollzugsplan niedergeschrieben und begründet werden. Nicht selten entstehen dabei Konflikte zwischen den Interessen und Rechten der Gefangenen und den Entscheidungen der Justizvollzugsbehörden.

Insbesondere in diesem Bereich verfüge ich über eine besondere Expertise. Vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin war ich über viele Jahre als Führungskraft und Entscheidungsträgerin im Justizvollzug tätig. Dadurch kenne ich sowohl die Abläufe innerhalb der Justizvollzugsanstalten als auch die Entscheidungsstrukturen, Bewertungskriterien und praktischen Herausforderungen des Vollzugsalltags.

Diese Erfahrung ermöglicht es mir, Sachverhalte nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch aus der Sicht des Justizvollzugs zu beurteilen. Ich kenne die jeweiligen Aspekte der Entscheidungsfindung der Anstalten und weiß, welche Argumente Gehör finden und an welchen Stellen rechtliche Möglichkeiten bestehen, die Interessen der Gefangenen wirksam durchzusetzen.

Als Gefangener findet man sich häufig in einem Machtgefälle und fühlt sich den Entscheidungen des Justizvollzugs ausgeliefert. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen und durchzusetzen, Entscheidungen des Justizvollzugs kritisch zu prüfen und gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Perspektive für die Zeit während der Haft und auch darüber hinaus zu schaffen.

Beratung und Vertetung für Gefangene und ihre Angehörigen

  • Ausführungen und Vollzugslockerungen
  • offener Vollzug
  • Verlegungsanträge
  • Disziplinarmaßnahmen
  • Besuchs- und Kommunikationsregelungen
  • Behandlungsmaßnahmen
  • Fragen zur Entlassungsvorbereitung
  • Anträge auf Aussetzung des Strafrests zur Bewährung
  • Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Justizvollzugsanstalt